Überprüfung nach § 82b GewO


Entsprechend dem § 82b der Gewerbeordnung ist jede gewerberechtliche
Betriebsanlage alle fünf Jahre dahingehend zu überprüfen, ob sie
dem Genehmigungsbescheid, den folgenden Bescheiden und den sonstigen
gewerberechtlichen Bestimmungen entspricht.

Jeder gewerberechtlich genehmigte Betrieb muss dieser gesetzlichen Prüfpflicht nachkommen. Eine gesonderte Aufforderung durch die Gewerbebehörde ist nicht erforderlich (Bringschuld des Betriebes). Das heißt, auch ohne jegliche Aufforderung behördlicherseits sind gewerberechtlich genehmigte Betriebe dieser Prüfung zu unterziehen. Begehungen durch Behördenorgane ersetzen keinesfalls diese gesetzliche Prüfpflicht.
Inhalt der Prüfung:
Im Wesentlichen behandelt die Prüfung nach § 82b GewO drei Themenschwerpunkte:
1. Einhaltung der gewerberechtlichen Bestimmungen: Das sind grundsätzlich jene Verordnungen, die aufgrund der Gewerbeordnung erlassen wurden. Derzeit gelten ca. 45 Verordnungen auf Basis der Gewerbeordnung.
2. Genehmigungszustand: Hierbei ist festzustellen, ob Ihr Betrieb noch entsprechend dem genehmigten Zustand existiert. Zum Beispiel sind Um- oder Zubauten, zusätzlich aufgestellte Maschinen oder geänderte Lagerarten bzw. Lagermengen dabei zu berücksichtigen.
3. Einhaltung von Bescheidauflagen: Die Prüfung der Einhaltung von individuellen Auflagen aus gewerberechtlichen Bescheiden erfolgt zumeist durch eine Begehung Ihres Betriebes sowie durch Einsichtnahme in notwendige Dokumentationen.


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