Überprüfung von Leitern und Rollgerüsten


Vor jeder Verwendung muss die Leiter von ihrem Benutzer
auf offensichtliche Beschädigungen und Mängel überprüft werden.
Darüber hinaus sollten alle Leitern mind. einmal jährlich
gemäß §17 Abs. 2 ASchG und § 37 Abs.1 ASchG durch eine
fachkundige Person überprüft werden. Unsere
speziell geschulten Mitarbeiter führen die vom Gesetzgeber
geforderten Überprüfungen direkt in Ihrem Betrieb durch.

Die Prüfung beinhaltet:
Leiternprüfung:
Überprüfung Ihrer Leitern & Tritte auf ordnungsgemäßen Zustand entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

Fahrgerüstprüfung:
Überprüfung Ihrer Fahrgerüste auf ordnungsgemäßen Zustand entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

Steigleiterprüfung:
Überprüfung Ihrer Steigleitern auf ordnungsgemäßen Zustand entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

Prüfbericht:
Erstellung der erforderlichen Prüfdokumentation sowie Kennzeichnung durch Aufbringen von Prüfplaketten.

Instandsetzung:
Durchführung von kleinen Instandsetzungen wie z.B. Austauschen von Verschleißteilen oder Erneuern von Piktogrammen