Sicherheitstechnik


Gemäß den Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) haben Unternehmen bzw. nach dem Bundesbedienstetenschutzgesetz (B-BSG) haben Gemeinden eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen. In Abhängigkeit der ArbeitnehmerInnenanzahl ist die Art der Betreuung unterschiedlich.
In einem Beratungsgespräch informieren wir gerne über die erforderlichen gesetzlichen Anforderungen.


Auszug aus unserem Leistungsportfolio:
Sicherheitstechnische Beratung und Betreuung nach ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Arbeitsplatzevaluierung und Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen
Erkennen von gefährlichen Tätigkeiten und Betriebszuständen - IST Analysen
Unfallanalysen zur Prävention von Unfällen
Schulungen und Unterweisungskonzepte
Auswahl der Schutzausrüstung
Bewertung der Arbeitsstoffe
Kontrolle von Lärm, Licht, Raumklima, …