Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV)


Die VOLV (BGBl. II Nr. 22/2006 idgF) enthält
Anforderungen und Grenzwerte in Arbeitsstätten,
auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen für Tätigkeiten,
bei denen ArbeitnehmerInnen einer Gefährdung
durch Lärm oder durch Vibrationen ausgesetzt
sind oder ausgesetzt sein können.

Die Verordnung beinhaltet insbesondere:
Gefahrenermittlung und Beurteilung
Dokumentation
Informationssammlung
Risikobeurteilung
Prüfungen, Messungen
Festlegung von Maßnahmen

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