Externer Abfallbeauftragter

Abfallrelevante Gesetze und Verordnungen ändern sich laufend, wir behalten für Sie den Überblick! Für Betriebe mit mehr als 100 Arbeitnehmern ist gemäß Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) ein Abfallbeauftragter zu bestellen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass sowohl vorsorglich als auch nachhaltig mit Abfällen umgegangen wird. Dadurch werden schädliche oder nachteilige Einwirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen sowie deren Umwelt vermieden bzw. möglichst geringgehalten. Die Schonung der Ressourcen schont nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihre Ausgaben. Durch die regelmäßige Betreuung und Beratung Ihres Betriebes durch unsere Abfallbeauftragten erlangen Sie nicht nur Kenntnis über Risiken in Ihrem Unternehmen, sondern auch Lösungsvorschläge für Optimierungen und eine möglichst sinnvolle Umsetzung von Maßnahmen.

Die Auslagerung des Abfallbeauftragten hat für Sie wesentliche Vorteile:
Externe Abfallbeauftragte haben keine andere Tätigkeit in Ihrem Betrieb, dadurch kann der Abfallbeauftragte ausreichend Zeit investieren
Ausfall von Personal kann durch einen Pool von Abfallbeauftragten leicht abgefedert werden
Für diverse Fachliteratur, Lehrmaterial oder Fort- und Weiterbildung entstehen keine zusätzlichen Kosten
Zeitersparnis durch langjährige Erfahrung und Fachwissen in der Abfallwirtschaft
Vereinfachung durch einfachen Zugriff auf Informationsquellen und laufend aktuellen rechtlichen Hintergrund über das Abfallwirtschaftsgesetz und Verordnungen
Kein Schulungsaufwand bzw. zusätzliche Weiterbildungskosten für eigene Mitarbeiter
Es entstehen keine innerbetrieblichen Konflikte durch Aufdeckung von etwaig vorhandenen Missständen

Wir bietet standardmäßig folgende Leistungen an:
Beratung in allen abfallwirtschaftlichen Fragen, insbesondere der Abfallvermeidung
Überwachung der Abfälle, Entsorgungswege und Rechtsvorschriften
Unterstützung im Aufbau einer sinnvollen abfallrechtlichen Organisation
Vorschläge zur Mängelbeseitigung (z.B. Lagerung der Abfälle)
Schulungen von Mitarbeitern
Erstellung, Aktualisierung und Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte
Berichterstellung für die Geschäftsführung (je nach Zertifizierung)
Unterstützung in der Abwicklung behördlicher Angelegenheiten
Koordination der abfallwirtschaftlichen Organisation
Beratung in der Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recyclingmöglichkeiten von Abfällen