Verordnung über Einwirkung durch optische Strahlung (VOPST)


Die VOPST (BGBl. II Nr. 221/2010 idgF) enthält Anforderungen
an Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen
Arbeitsstellen für Tätigkeiten, bei denen ArbeitnehmerInnen
einer Gefährdung durch Einwirkung von optischer Strahlung
ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können (z.B.: Infrarot-
oder Laserstrahlung).

Die Verordnung beinhaltet insbesondere:
Grenzwerte
Bewertungsverfahren und Messungen
Informations- und Unterweisungskonzepte
Persönliche Schutzausrüstungen
Festlegung von Maßnahmen

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