Verordnung über explosionsfähige Atmosphären (VEXAT)


Die VEXAT (BGBl. II Nr. 309/2004 idgF) enthält
Anforderungen zum Explosionsschutz in
Arbeitsstätten, auf Baustellen und auswärtigen
Arbeitsstellen (Gefahrstofflager, Vorhandensein
von Stäuben, Staplerladestationen uvm.).

Die Verordnung beinhaltet insbesondere:
die Verpflichtung zur Ermittlung und Beurteilung
sowie Dokumentation der Explosionsgefahren
(Explosionsschutzdokument)
Information, Unterweisung und Arbeitsfreigabe
Prüfungen, Messungen, Gefahrenanalyse sowie
Störfallvorsorge
die primären, sekundären und tertiären
Explosionsschutzmaßnahmen
die Anforderungen an elektrische Anlagen und
Gegenstände in explosionsgefährdeten Bereichen

Gerne besprechen unser Explosionsschutzexperten in einem Gespräch, die Erfordernisse und Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen, um daraus ein individuelles Angebot zu erstellen.