Abfallwirtschaftskonzept


Für Betriebe mit mehr als 20 Arbeitnehmern ist gemäß Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen.
Dadurch soll gewährleistet werden, dass sowohl vorsorglich als auch nachhaltig mit Abfällen umgegangen wird.
Gerne erstellen wir Ihr Konzept bzw. überarbeiten wir dieses nach den vorgeschriebenen sieben Jahren oder nach wesentlichen, abfallrelevanten Änderung.


Durch die regelmäßige Betreuung und Beratung Ihres Betriebes durch unsere Abfallbeauftragte erlangen Sie nicht nur Kenntnis über Risiken in Ihrem Unternehmen, sondern auch Lösungsvorschläge für Optimierungen und eine möglichst sinnvolle Umsetzung von Maßnahmen.

Ein Abfallwirtschaftskonzept muss Folgendes enthalten:

allgemeine Angaben über Branche, Zweck und Anlagenteile
verfahrensbezogene Darstellung
abfallrelevante Darstellung
Darlegung der organisatorischen Vorkehrungen zur Einhaltung der Rechtsvorschriften
Abschätzung der zukünftigen Entwicklung