SICHERHEITSVERTRAUENSPERSON (SVP)

ArbeitgeberInnen müssen in Betrieben oder Arbeitsstätten mit regelmäßig mehr als 10 ArbeitnehmerInnen Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) in ausreichender Anzahl bestellen und dem Arbeitsinspektorat melden.

Zu den wichtigsten Aufgaben einer Sicherheitsvertrauensperson gehört die Vertretung, Information, Beratung und Unterstützung der ArbeitnehmerInnen und der Belegschaftsorgane in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Sicherheitsvertrauenspersonen vertreten die Interessen der ArbeitnehmerInnen in Abstimmung mit dem Betriebsrat). Sicherheitsertrauenspersonen werden für eine Dauer von 4 Jahren bestellt.

ZIELGRUPPE


Personen die als Sicherheitsvertrauenspersonen eingesetzt werden.

INHALTE


Aufgaben der Sicherheitsvertrauenspersonen

Verhütung von Arbeitsunfällen

Rechtsposition im ArbeitnehmerInnenschutz

Berufskrankheiten

ArbeitnehmerInnenschutzrecht:

Rechte und Pflichten der Sicherheitsvertrauensperson

Gefahrenermittlung

Gefahrenbeurteilung

Präventivdienste

Wichtige Verordnungen zum ASchG

Ergonomie am Arbeitsplatz

Die Arbeitsinspektion

Persönliche Schutzausrüstung

Psychologische Grundlagen

Fallbeispiele aus der Praxis

(Ausbildungsinhalt gem. TRVB O 117)

VORAUSSETZUNGEN


Vollendetes 18. Lebensjahr

DAUER


24 Unterrichtseinheiten

ABSCHLUSS


Die TeilnehmerInnen erhalten eine Teilnahmebestätigung.


Sämtliche Kurse können auf Wunsch und bei Bedarf auch direkt bei Ihnen im Unternehmen abgehalten werden.