SICHERHEITSVERTRAUENSPERSON (SVP)
ArbeitgeberInnen müssen in Betrieben oder Arbeitsstätten mit regelmäßig mehr als 10 ArbeitnehmerInnen Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) in ausreichender Anzahl bestellen und dem Arbeitsinspektorat melden.
Zu den wichtigsten Aufgaben einer Sicherheitsvertrauensperson gehört die Vertretung, Information, Beratung und Unterstützung der ArbeitnehmerInnen und der Belegschaftsorgane in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Sicherheitsvertrauenspersonen vertreten die Interessen der ArbeitnehmerInnen in Abstimmung mit dem Betriebsrat). Sicherheitsertrauenspersonen werden für eine Dauer von 4 Jahren bestellt.
ZIELGRUPPE
Personen die als Sicherheitsvertrauenspersonen eingesetzt werden.
INHALTE
Aufgaben der Sicherheitsvertrauenspersonen
Verhütung von Arbeitsunfällen
Rechtsposition im ArbeitnehmerInnenschutz
Berufskrankheiten
ArbeitnehmerInnenschutzrecht:
Rechte und Pflichten der Sicherheitsvertrauensperson
Gefahrenermittlung
Gefahrenbeurteilung
Präventivdienste
Wichtige Verordnungen zum ASchG
Ergonomie am Arbeitsplatz
Die Arbeitsinspektion
Persönliche Schutzausrüstung
Psychologische Grundlagen
Fallbeispiele aus der Praxis
(Ausbildungsinhalt gem. TRVB O 117)
VORAUSSETZUNGEN
Vollendetes 18. Lebensjahr
DAUER
24 Unterrichtseinheiten
ABSCHLUSS
Die TeilnehmerInnen erhalten eine Teilnahmebestätigung.
Sämtliche Kurse können auf Wunsch und bei Bedarf auch direkt bei Ihnen im Unternehmen abgehalten werden.